haaw architecture als Partner.

Bei der Suche nach einer maßgeschneiderten Lösung kann Ihnen Architekturbüro haaw architecture gern weiterhelfen. Mit einem qualitativ hochwertigen Haus und einem sinnvollen Grundriss haben Sie auch als Vermieter weniger Ärger, höhere Mieterträge und mehr Erfolg bei der Mietersuche. Gute Beratung ist die beste Grundlage für jede Art von Bauvorhaben. Ich als Architektin bin unabhängiger Treuhänder der Bauherren. Ich sammle Ihre Wünsche und kann realistisch einschätzen, was machbar ist und was kostspielig wird. Ich unterstütze Sie bei den ersten Überlegungen: Was will ich? Was kann ich mir leisten? Wo und mit welchen Firmen baue ich? Haaw architecture unterstützt Sie bei der Grundstückssuche, bei der Finanzierung und bei der Beantragung von Fördergeldern. Der Umgang mit den Behörden ist mir bekannt und nehme Ihnen gern  im Vorfeld viel Arbeit ab. Sie überlassen mir als Ihren Sachwalter die Planung, Genehmigung und Ausschreibung bis hin zur Überwachung der Bauausführung und Abnahme des Bauvorhabens. 

ARCHITEKTEN-LEISTUNGEN.

Architekten gliedern ihre Arbeit in neun Leistungsphasen, deren Vergütung in der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HOAI) gesetzlich geregelt ist.

 

Leistungsphase 1: Grundlagenermittlung

Der Architekt ermittelt gemeinsam mit dem Bauherrn die Rahmenbedingungen für das Bauvorhaben. Es wird auch geklärt, ob noch andere Fachrichtungen beteiligt werden müssen oder ob es notwendig ist, Gutachter oder Fachingenieure hinzuzuziehen.

 

Leistungsphase 2: Vorplanung

Die Zielvorstellungen werden weiter abge- stimmt. Mit ersten Strichskizzen und Zeichnungen nehmen die Vorstellungen des Bauherrn Gestalt an. Eine erste grobe Kostenschätzung wird erstellt und mit den finanziellen Rahmenbedingungen verglichen.

 

Leistungsphase 3: Entwurfsplanung

Der Architekt fertigt Schnittzeichnungen, Grundrisse und Außenansichten an, in der Regel im Maßstab 1:100. Dazu kommt eine Baubeschreibung des Hauses und eine Kostenberechnung. Sie ist genauer als die Kostenschätzung und bildet die Grundlage für das Architektenhonorar. Passen die Kosten noch nicht zum Budget, wird die Planung angepasst. Der Architekt klärt im Vorfeld die Planung mit den zu beteiligten Behörden und Ämtern ab.

 

Leistungsphase 4: Genehmigungsplanung

Der Architekt reicht die notwendigen Baugenehmigungsunterlagen im Namen des Bauherrens bei der zuständigen Behörde ein und erwirkt damit die Baugenehmigung. Auch im sog. Freistellungsverfahren, bei dem keine förmliche Baugenehmigung ergeht, müssen die notwendigen Unterlagen angefertigt und durch einen Architekten bei der Baubehörde eingereicht werden.

 

Leistungsphase 5: Ausführungsplanung

Nach Erteilung der Baugenehmigung (bzw. im Freistellungsverfahren nach Ablauf einer bestimmten Frist) fertigt der Architekt genaue Zeichnungen im Maßstab 1:50 an, wichtige Details in größeren Maßstäben bis zum Maßstab 1:1.

 

Leistungsphase 6: Vorbereitung der Vergabe

Der Architekt ermittelt die Mengen und stellt eine genaue Leistungsbeschreibung auf Basis der Ausführungspläne für die Handwerker auf, aufgeteilt in „Gewerke“ (z. B.Maurer-, Maler-, Dachdecker-Arbeiten). Es findet eine Kostenkontrolle statt.

 

Leistungsphase 7: Mitwirkung bei der Vergabe

Nun werden Angebote eingeholt. Wenn diese eingegangen sind und vom Architekten geprüft wurden, werden die Aufträge durch den Bauherrn vergeben. Unter Zugrundele- gung der eingeholten Angebote werden die Kosten erneut verglichen.

 

Leistungsphase 8: Objektüberwachung und Dokumentation

In dieser Phase, auch Bauüberwachung oder Bauleitung bezeichnet, kontrolliert und koordiniert der Architekt die Arbeiten auf der Baustelle. Wenn die Arbeiten fertiggestellt sind, organisiert und begleitet der Architekt die Abnahme der Bauleistungen durch den Bauherrn und prüft die eingehenden Rechnun- gen. Der Architekt ermittelt die angefallenen Kosten in einer Kostenfeststellung. Sodann stellt er alle Zeichnungen, Rechnungen, Abnahmen, Gutachten, Sicherheitsleistungen und Kostenrechnungen zusammen und übergibt sie dem Bauherrn.

 

Leistungsphase 9: Objektbetreuung und Dokumentation

Der Architekt prüft, ob innerhalb der Verjäh- rungsfrist für die Gewährleistung Baumängel zutage getreten sind. Ist dies der Fall, nimmt er eine fachliche Bewertung vor. Der Bauherr kann den Architekten gegebenenfalls geson- dert mit der Überwachung von Mängelbeseiti- gungsarbeiten beauftragen.

 

Spezielle Leistungen bei Projekten im Bestand

Auch in der Zeit der laufenden Nutzung oder bei größeren Eingriffen in die Bausubstanz stehen Ihnen Architekten und Innenarchitekten zur Seite. Sie können zum Beispiel die Kosten für die Renovierung oder Sanierung eines Gebäudes einschätzen. Diese Beratung dauert manchmal nur wenige Stunden und muss nicht teuer sein. Weitere Beispiele:

 

• Instandhaltungsberatung

• Hausverwaltung

• Energieberatung

• Umbauberatung

• Modernisierungsberatung

• Sanierungsberatung

• Bauvoranfrage

• Schadenskartierung

• Ermittlung von Schadensursachen

• Bestandsaufnahmen

• Beratung über mögliche Fördermittel

BAUDENKMALPFLEGE.

Baudenkmalpflege befasst sich mit dem Erhalt und dem nachhaltigen Umgang mit unserer gebauten Umwelt, soweit es sich bei dieser um Kulturdenkmäler handelt. Kulturdenkmäler sind Gegenstände aus vergangener Zeit, die Zeugnisse, insbesondere des geistigen oder künstlerischen Schaffens, des handwerklichen oder technischen Wirkens oder historischer Ereignisse und Entwicklungen,

Spuren oder Überreste menschlichen Lebens oder kennzeichnende Merkmale der Städte und Gemeinden und an deren Erhaltung und Pflege oder deren wissenschaftlicher Erforschung und Dokumentation aus geschichtlichen, wissenschaftlichen, künstlerischen oder städtebaulichen Gründen ein öffentliches Interesse besteht. Kulturdenkmäler stehen kraft Gesetzes unter Schutz, d.h. einer gesonderten behördlichen Unterschutzstellung bedarf es nicht. Das Verzeichnis aller bekannten Kulturdenkmäler in Rheinland-Pfalz, die sog. Denkmalliste, ist auf der Internetseite der Generaldirektion Kulturelles Erbe Rheinland-Pfalz (www.gdke-rlp.de) zu finden. Maßgeblich für die Unterschutzstellung ist aber nur die Denkmaleigenschaft, auch wenn das Objekt nicht auf der Liste enthalten ist.

 

Rechtsgrundlage:

HOAI.

ist die Abkürzung für die Honorarord- nung für Architekten- und Ingenieurleistungen. Sie ist eine bundesweit einheitliche gesetzliche Regelung der Honorare von Architekten und Ingenieuren, an die sich diese Berufsgruppen bei ihrer Honorar-Rechnungsstellung halten müssen.

SACHWALTER.

Architekten, Innenarchitekten, Landschaftsarchitekten und Stadtplaner sind Sachwalterihrer Bauherren. Das heißt, sie sind dazu verpflichtet, so zu handeln, wie es dem Interesse des Bauherren entspricht. Daher ist ihnen beispielsweise in der Berufsordnung untersagt, Provisionen von Handwerkern oder Herstellern anzunehmen. Bei der Bauleitung sind sie diejenigen, die im Auftrag des Bauherren Handwerker kontrollieren und über die Mängel- beseitigung wachen.

BAUANTRAG.

Um eine Baugenehmigung zu erhalten, muss beim Bauamt ein Bauantrag meist in drei- facher Ausfertigung mit den notwendigenBauvorlagen (Pläne und Anträge) eingereicht werden. Diese müssen sowohl vom Bauherrn als auch von einem bauvorlageberechtigten Architekten unterschrieben werden. Das gilt auch für so genannte „genehmigungsfreie“ Bauvorhaben.

UMNUTZNG.

Von einer Umnutzung spricht man, wenn ein Gebäude einem anderen Zweck zugeführt wird; dies ist gegebenenfalls genehmigungspflichtig.

ROHBAU.

Der Rohbau umfasst die äußere Hülle des Gebäudes mit Mauern und Dachstuhl. Traditionell wird die Beendigung des Rohbaus mit der Feier des Richtfestes begangen.

BAUGRUPPEN.

Eine Baugruppen oder Baugemeinschaftist ein Zusammenschluss mehrerer privater Bauherren, die gemeinsam Wohnungen, einzelne Mehrfamilienwohnhäuser, Gewerbe- oder Gemeinschaftsräume planen, bauen oder umbauen. Die Nutzer können so bereits in der Planungsphase eigene Wünsche mit einbringen, welche am Wohnungsmarkt nicht erfüllbar sind.

Vor allem Personen und Gruppen, die in einer Hausgemeinschaft wie einem Mehr-Generationen-Haus leben möchten, können mit einer Baugruppe eine engagierte Hausgemeinschaft gründen.

ENERGIESTANDARD.

Der Energiestandard eines Gebäudes legt fest, wie hoch der Energiebedarf pro Quadrat- meter Energiebezugsfläche und Jahr sein darf. Der Energiestandard wird durch bauliche Maßnahmen und Haustechnik erreicht. Das Nutzerverhalten hat keinen Einfluss auf den Standard, beeinflusst aber den tatsächlichen Verbrauch.

BEBAUUNGSPLAN.

Bevor Pläne gemacht werden, wie ein Grundstück bebaut wird, sollte geklärt werden, ob für das Grundstück ein Bebauungsplan besteht bzw. ggf welche Festsetzungen in diesem Bebauungsplan getroffen werden. Sollte kein Bebauungsplan bestehen, richtet sich die Zulässigkeit von Bauvorhaben nach § 34 des Baugesetzbuchs (BauGB) - unbeplanter Innenbereich - oder § 35 BauGB (Außenbereich).

Der Bebauungsplan setzt rechtsverbindlich fest, welche baulichen und sonstigen Anlagen auf einem Grundstück zulässig sind.

In einem qualifizierten Bebauungsplan werden mindestens Festsetzungen getroffen zur Art der baulichen Nutzung (z. B. Wohn-, Misch-, Gewerbegebiet),

zum Maß der baulichen Nutzung (z. B. Geschoss- und Grundflächenzahl, Höhe, Zahl der Vollgeschosse),

zur überbaubaren Grundstücksfläche (z. B. Baulinien, Baugrenzen),

zu den örtlichen Verkehrsflächen.

Der einfache Bebauungsplan enthält nicht die v. g. Mindestfestsetzungen. Bei der Prüfung der Zulässigkeit von Vorhaben sind daher ergänzend die §§ 34 oder 35 BauGB heranzuziehen.

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Mit seiner ortsüblichen Bekanntmachung wird er rechtsverbindlich.


Quelle: Pixabay
Quelle: Pixabay

BÜRO WEITERSBURG


 

haaw architecture

Dipl.-Ing. Aleksandra Wappler 

Freie Architektin, Mitglied AKRP

 

A: Bahnhofstraße 18, 57632 Seelbach (Ww)

M: +49 (0) 157 84585318

P: +49 (0) 2685 6089405

                                           E: a.wappler@haaw-architecture.com


Aleksandra Wappler in Weitersburg, DE auf Houzz
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