Baufinanzierung durch eine Bank.

Das A und O bei der Finanzierung ist eine gute Planung. Schließlich geht es um die Realisierung Ihrer Träume und Sie werden die nächsten Jahre in Ihren eigenen vier Wänden verbringen. Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, umso besser. Steuerliche Ersparnisse sollten nach Möglichkeit als Reserve dienen. 

Eigenkapital + Kredit.

Bei der Finanzierung Ihres Bauvorhabens sind zwei Größen ausschlaggebend: das Eigenkapital und die maximale monatliche Belastung. Ermitteln Sie zunächst die beiden Werte,

um zu wissen, was Sie sich leisten können. Zum Eigenkapital gehören gespartes Geld, Versicherungen, die Sie sich auszahlen lassen, Aktien, Wertgegenstände, Bausparguthaben und Erbschaften. Experten empfehlen einen Eigenkapitalanteil von mindestens 20 Prozent der Gesamtbaukosten, den Rest müssen Sie über Kredite finanzieren. Prüfen Sie Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben, um herauszufinden, wie hoch der Baukredit und damit die monatliche Belastung sein darf. Wieviel von Ihrem aktuellen Einkommen bleibt übrig für Tilgungsraten? Lebensgewohnheiten sind individuell verschieden, Erfahrungswerte des Architekten schlecht zu verallgemeinern. Unterziehen Sie sich aus diesem Grund einer kritischen Selbstprüfung. Führen Sie zum Beispiel mehrere Monate lang ein Haushalts- buch, in dem Sie alle Ausgaben festhalten. Denken Sie neben den alltäglichen Ausgaben auch an folgende Posten:

 

• Gebühren für Gas, Wasser, Strom, Müll,Rundfunk, Fernsehen, Telefon und Internet

• Heizkosten

• Autokosten inklusive Steuern, Versicherung,

Kraftstoff, Reparaturen und Parkgebühren• Freizeitausgaben, insbesondere Urlaub

• Versicherungsbeiträge

• kommunale Gebühren

• Instandhaltungsrücklagen

 

Ziehen Sie alle Ausgaben von Ihrem monatlichen Netto-Einkommen ab und das Ergebnis ist der Betrag, den Sie zur Finanzierung einer Immobilie einsetzen können. Rechnen Sie nicht zu knapp und gehen Sie nicht davon aus, dass Sie künftig sparsamer leben und geringere Ausgaben haben. Kalkulieren Sie eher mit dem Gegenteil und halten sich Reserven frei. Schließlich wollen Sie in Ihrem neuen Traumhaus ja nicht nur wohnen, sondern auch Ihr Leben genießen.

DORFERNEUERUNG: PRIVATE FÖRDERUNG.

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen.

 

Förderungen:

Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

 

  • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
  • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen;
  • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen

Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 30 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 20.452 Euro. Bei nachgewiesener besonderer Bedürftigkeit kann der Zuschuss auf bis zu 60 v.H. der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 25.565 Euro, angehoben werden.

 

Für Vorhaben, die

  • zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennaher Arbeitsplätze oder
  • zur Sicherung und Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und und Dienstleistungen dienen,

kann die Zuwendung bis auf 40.903 Euro angehoben werden.

 

Keine Förderungen:

Nicht gefördert werden Vorhaben,

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen,
  • die bereits begonnen wurden

DETAILS

DORFERNEUERUNG: KOMMUNALE FÖRDERUNG.

Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.

 

Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen, z.B.:

  • Die Schaffung bzw. Sicherung wohnstättennaher Arbeitsplätze.
  • Die Sicherung bzw. Wiederherstellung der örtlichen Grundversorgung mit Gütern des täglichen Bedarfs.
  • Die Umnutzung leerstehender, ortsbildprägender Bausubstanz zum Wohnen und Arbeiten.
  • Die Sicherung und Verbesserung des Dorfbildes und der baulichen Ordnung.
  • Die Erhaltung und Erneuerung ortsbildprägender wie regional typischer Bausubstanz und Siedlungsstrukturen.
  • Die Wiederherstellung oder Erhaltung der Einheit von Dorf und Landschaft.
  • Die Förderung der Einsatzbereitschaft und der Selbstinitiativen der Dorfbewohner für die Belange ihres Dorfes.
  • Die Durchführung einer umfassenden Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation

Förderungen:

Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):

 

  • Vorbereitung und Durchführung der für die Dorferneuerungsmaßnahmen notwendige Informations-, Bildungs- und Beratungsarbeit im Rahmen der Dorfmoderation;
  • Fortschreibung und Weiterentwicklung bestehender Dorferneuerungskonzepte sowie Beratungsleistungen für die Ortsgemeinden;
  • bauliche Maßnahmen zur Erneuerung, zum Aus-, Um- oder Anbau älterer orts- und landschaftsprägender oder öffentlich bedeutsamer Gebäude mit Hof- und Grünflächen einschließlich denkmalpflegebedingter und bauökologischer Mehraufwendungen;
  • Schaffung von neuem Wohnraum in Ortskernen durch Umnutzung leerstehender Bausubstanz oder Schließung von Baulücken in maßstäblicher, dörflicher Architektur (gestalterische Mehraufwendungen);
  • bauliche Maßnahmen innerhalb der Ortslage zur Erhaltung und Neueinrichtung von wohnstättennahen Arbeitsplätzen;
  • Erhaltung, Gestaltung und Entwicklung von ökologisch oder landespflegerisch sowie typisch ländlich und traditionell geprägter bedeutsamer Bereiche sowie Maßnahmen, die die Einbindung der Dörfer in die Landschaft verbessern;
  • naturnahe Gestaltung und Renaturierung innerörtlicher Bachläufe zur Unterstützung der ökologischen Vielfalt im Dorf;
  • Aufwendungen für den Erhalt und die Schaffung von Lebensräumen für bestandsgefährdete sowie dorftypische Tier- und Pflanzenarten;
  • Verbesserung des Wohnumfeldes durch Rückbau versiegelter Flächen in naturnahe Freiflächen; umweltverträglicher Ausbau und Gestaltung von Straßenräumen und Plätzen mit einer über die Verkehrs- und Erschließungsfunktion hinausgehenden Bedeutung.
  • investive Vorhaben zur Sicherung und zum Ausbau einer bedarfsgerechten örtlichen Grundversorgung mit Waren und Dienstleistungen, Erstellung und Funktionsverbesserung von Gemeinbedarfseinrichtungen, besonders in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden oder Anlagen; ausnahmsweise auch Vorhaben, die zur Gründung eines Trägers der Maßnahme notwendig sind;
  • initiative Vorhaben und kleinere bauliche Projekte örtlicher Sozial-, Kultur- und Beratungsarbeit, insbesondere von örtlichen Selbsthilfegruppen für Kinder, Jugendliche, Behinderte und ältere Bürgerinnen und Bürger;
  • Maßnahmen zur Schaffung eines umweltverträglichen dörflichen Fremdenverkehrs und der naturnahen Erholung, auch gemeinsame Vorhaben mehrerer Gemeinden; Hochbaumaßnahmen werden nur in ortsbild- oder landschaftsprägenden Gebäuden gefördert;

Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt kann bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.

 

Keine Förderungen:

Nicht gefördert werden Vorhaben,

  • die ganz oder überwiegend Schönheitsreparaturen darstellen oder der Bauunterhaltung dienen,
  • die Maßnahmen in Neubaugebieten darstellen
  • die bereits begonnen wurden.

 DETAILS

EIGNENKAPITAL.

  • mindestens 20 Prozent der Gesamtbaukosten
  • gespartes Geld
  • Versicherungen, die Sie sich auszahlen lassen
  • Aktien
  • Wertgegenstände
  • Bausparguthaben
  • Erbschaften

FÖRDERMITTEL.

für den Erwerb, den Neubau und die Modernisierung (z.B. „Altersgerecht Umbauen“) von vorhandenen Wohnimmobilien

  • KfW-Bank (Kreditanstalt für Wiederaufbau) besonders bei Energiespar-, Modernisierungs- und Gebäudesanierungsmaßnahmen.  Mit dem neuen Förderstandard „KfW-Effizienzhaus Denkmal“ wurde eine verein fachte Förderung für denkmalgeschützte und darüber hinaus für besonders erhaltenswerte Bausubstanz ein geführt.                              www.kfw.de,                         Servicenummer 0800/539-9002
  • Strukturbank Rheinland- Pfalz (ISB) www.isb.rlp.de                                           im Bereich „Wohnraum“,                             Telefon: 06131/6172 1991
  • BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) für den Einsatz erneuerbarer Energien und hochenergieeffizienter Technologien www.bafa.de
  • Steuervorteile bei Denkmälern             Als indirekte Förderung kann über die Landesdenkmalpflege eine Steuerbescheinigung nach EstG §7i zur steuerlichen Anerkennung der Her- stellungskosten, beantragt werden. www.gdke-rlp.de/service

Wichtig:                                                Bei den allermeisten Förderprogrammen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahmen genehmigt sein. Darüber hinaus dürfen oftmals die verschiedenen Förderprogramme nicht parallel genutzt werden.

LEADER-Förderung 2014-2020.

LEADER von französisch Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Aufgrund des erfolgreich verlaufenden Einsatzes als so genannte Gemeinschaftsinitiativezwischen 1991 und 2005 ist der LEADER-Ansatz seit 2006 als eigenständiger Schwerpunkt in die Mainstream-Förderung aufgenommen worden. Für die Durchführung der EU-Förderprogramme in Deutschland sind die Bundesländer zuständig. Diese haben im Vorwege der Förderperiode Programme zur Entwicklung ihrer ländlichen Räume erarbeitet, die unter anderem auch einen LEADER-Ansatz beinhalten.

INSTANDHALTUNGSRÜCKLAGEN.

Um den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten, ist es ratsam, frühzeitig entsprechende Rücklagen für die Instandhaltung zu bilden. In welchem Umfang dies erforderlich ist, können Sie schon bei der Materialauswahl während der Planung beeinflussen.


Quelle: Pixabay
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BÜRO WEITERSBURG


 

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Dipl.-Ing. Aleksandra Wappler 

Freie Architektin, Mitglied AKRP

 

A: Bahnhofstraße 18, 57632 Seelbach (Ww)

M: +49 (0) 157 84585318

P: +49 (0) 2685 6089405

                                           E: a.wappler@haaw-architecture.com


Aleksandra Wappler in Weitersburg, DE auf Houzz
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