Das A und O bei der Finanzierung ist eine gute Planung. Schließlich geht es um die Realisierung Ihrer Träume und Sie werden die nächsten Jahre in Ihren eigenen vier Wänden verbringen. Je mehr Eigenkapital Sie einbringen, umso besser. Steuerliche Ersparnisse sollten nach Möglichkeit als Reserve dienen.
Bei der Finanzierung Ihres Bauvorhabens sind zwei Größen ausschlaggebend: das Eigenkapital und die maximale monatliche Belastung. Ermitteln Sie zunächst die beiden Werte,
um zu wissen, was Sie sich leisten können. Zum Eigenkapital gehören gespartes Geld, Versicherungen, die Sie sich auszahlen lassen, Aktien, Wertgegenstände, Bausparguthaben und Erbschaften. Experten empfehlen einen Eigenkapitalanteil von mindestens 20 Prozent der Gesamtbaukosten, den Rest müssen Sie über Kredite finanzieren. Prüfen Sie Ihre monatlichen Einnahmen und Ausgaben, um herauszufinden, wie hoch der Baukredit und damit die monatliche Belastung sein darf. Wieviel von Ihrem aktuellen Einkommen bleibt übrig für Tilgungsraten? Lebensgewohnheiten sind individuell verschieden, Erfahrungswerte des Architekten schlecht zu verallgemeinern. Unterziehen Sie sich aus diesem Grund einer kritischen Selbstprüfung. Führen Sie zum Beispiel mehrere Monate lang ein Haushalts- buch, in dem Sie alle Ausgaben festhalten. Denken Sie neben den alltäglichen Ausgaben auch an folgende Posten:
• Gebühren für Gas, Wasser, Strom, Müll,Rundfunk, Fernsehen, Telefon und Internet
• Heizkosten
• Autokosten inklusive Steuern, Versicherung,
Kraftstoff, Reparaturen und Parkgebühren• Freizeitausgaben, insbesondere Urlaub
• Versicherungsbeiträge
• kommunale Gebühren
• Instandhaltungsrücklagen
Ziehen Sie alle Ausgaben von Ihrem monatlichen Netto-Einkommen ab und das Ergebnis ist der Betrag, den Sie zur Finanzierung einer Immobilie einsetzen können. Rechnen Sie nicht zu knapp und gehen Sie nicht davon aus, dass Sie künftig sparsamer leben und geringere Ausgaben haben. Kalkulieren Sie eher mit dem Gegenteil und halten sich Reserven frei. Schließlich wollen Sie in Ihrem neuen Traumhaus ja nicht nur wohnen, sondern auch Ihr Leben genießen.
Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen.
Förderungen:
Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):
Die Zuwendung beträgt je Einzelvorhaben bis zu 30 v.H. der förderfähigen Ausgaben pro Objekt, höchstens jedoch 20.452 Euro. Bei nachgewiesener besonderer Bedürftigkeit kann der Zuschuss auf bis zu 60 v.H. der förderfähigen Ausgaben, höchstens jedoch 25.565 Euro, angehoben werden.
Für Vorhaben, die
kann die Zuwendung bis auf 40.903 Euro angehoben werden.
Keine Förderungen:
Nicht gefördert werden Vorhaben,
Die Dorferneuerung ist ein Förderinstrument des Landes zur Unterstützung der Gemeinden, die ihre strukturelle Entwicklung als Selbstverwaltungsaufgabe wahrnehmen und zugleich Teil einer aktiven Strukturpolitik für die ländlichen Räume.
Durch die Dorferneuerung soll eine nachhaltige und zukunftsbeständige Entwicklung des Dorfes unterstützt und das Dorf als eigenständiger Wohn-, Arbeits-, Sozial- und Kulturraum erhalten und weiterentwickelt werden. Die Erhaltung bzw. Stärkung der Funktionsvielfalt der Dörfer in ökonomischer, ökologischer, sozialer und kultureller Hinsicht ist ein Hauptanliegen der Dorferneuerung. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen. Zu den Aufgabenschwerpunkten der Dorferneuerung zählen insbesondere strukturverbessernde Maßnahmen, die vor allem auch zur Stabilisierung bzw. Stärkung der Ortskerne beitragen, z.B.:
Förderungen:
Zuwendungen werden für folgende Vorhaben gewährt (beispielhafte Aufzählung):
Die Höhe der Zuwendung richtet sich nach der finanziellen Leistungsfähigkeit des Antragstellers und dem Landesinteresse an der Ausführung des Vorhabens. Der Fördersatz beträgt kann bis zu 65 % der zuwendungsfähigen Kosten betragen.
Keine Förderungen:
Nicht gefördert werden Vorhaben,
für den Erwerb, den Neubau und die Modernisierung (z.B. „Altersgerecht Umbauen“) von vorhandenen Wohnimmobilien
Wichtig: Bei den allermeisten Förderprogrammen muss der Antrag vor Beginn der Maßnahmen genehmigt sein. Darüber hinaus dürfen oftmals die verschiedenen Förderprogramme nicht parallel genutzt werden.
LEADER von französisch Liaison entre actions de développement de l'économie rurale, „Verbindung zwischen Aktionen zur Entwicklung der ländlichen Wirtschaft“ ist ein Maßnahmenprogramm der Europäischen Union, mit dem seit 1991 modellhaft innovative Aktionen im ländlichen Raum gefördert werden. Lokale Aktionsgruppen erarbeiten vor Ort Entwicklungskonzepte. Ziel ist es, die ländlichen Regionen Europas auf dem Weg zu einer eigenständigen Entwicklung zu unterstützen. Aufgrund des erfolgreich verlaufenden Einsatzes als so genannte Gemeinschaftsinitiativezwischen 1991 und 2005 ist der LEADER-Ansatz seit 2006 als eigenständiger Schwerpunkt in die Mainstream-Förderung aufgenommen worden. Für die Durchführung der EU-Förderprogramme in Deutschland sind die Bundesländer zuständig. Diese haben im Vorwege der Förderperiode Programme zur Entwicklung ihrer ländlichen Räume erarbeitet, die unter anderem auch einen LEADER-Ansatz beinhalten.
Um den Wert Ihrer Immobilie zu erhalten, ist es ratsam, frühzeitig entsprechende Rücklagen für die Instandhaltung zu bilden. In welchem Umfang dies erforderlich ist, können Sie schon bei der Materialauswahl während der Planung beeinflussen.